Betriebsordnung

  1. Der Betreiber des Zentrums ist die Marent Demolice s. r. o., ID 26390931, mit Sitz in Sokolov – Vítkov, Stará Ovčárna Haus-Nr. 2146, PLZ 356 01, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht Pilsen, Abteilung C, Einlage 17290 (nachstehend „Betreiber“ genannt).
  2. Personen unter 18 Jahren (nachstehend „Kinder“ genannt) dürfen das Zentrum nur in Begleitung einer voll geschäftsfähigen Person über 18 Jahren (nachstehend „Begleitperson“ genannt) betreten. Der Aufenthalt im Zentrum erfolgt auf eigene Gefahr, für die Kinder haftet die Begleitperson.
  3. Alle Einrichtungen des Zentrums, einschließlich der Attraktionen (nachstehend „Einrichtungen“ genannt), unterliegen regelmäßigen Kontrollen und Prüfungen. Die Geräte sind nach den einschlägigen tschechischen und europäischen Normen (ČSN-SEN-1176, 1–7 und ČSN-SEN-1177) zertifiziert, erfüllen die Sicherheitsanforderungen und werden zu diesem Zweck regelmäßig überprüft. Die Sicherheit der einzelnen Geräte wird durch den Hersteller und Lieferanten der Attraktionen garantiert.
  4. Die Begleitperson haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung oder Handhabung der Einrichtung(en) oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Betreiberpersonals entstehen. Die Haftung des Betreibers ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
  5. Der Eintritt in das Zentrum erfolgt gegen Eintrittsgeld entsprechend der Preisliste.
  6. Jeder Besucher ist verpflichtet, die Öffnungszeiten des Zentrums und die Anweisungen des Personals bezüglich der Schließung des Zentrums zu beachten.
  7. Der Betreiber ist nicht für die Beaufsichtigung von Kindern verantwortlich. Die Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder liegt in der Verantwortung der Begleitpersonen. Die Begleitpersonen sind verpflichtet, ihre Aufsichtspflicht ernsthaft und konsequent wahrzunehmen. Die Anwesenheit von Personal des Betreibers entbindet die Begleitperson in keiner Weise von der Haftung und begründet keine Haftung des Betreibers. Die Begleitpersonen haften in vollem Umfang für Verletzungen von Kindern, die durch ihr Verhalten im Widerspruch zu dieser Betriebsordnung verursacht werden.
  8. Aus betrieblichen und hygienischen Gründen dürfen das Zentrum und alle dort befindlichen Einrichtungen nur mit Socken betreten werden. Der Betreiber empfiehlt außerdem, lange Ärmel und Hosen zu tragen. Es ist verboten, unangemessene Kleidung und Ausrüstung zu verwenden, insbesondere ist es verboten, Schals, Tücher, Schnallen, Schmuck einschließlich Ketten und Ohrringen, scharfe Gegenstände usw. zu tragen.
  9. Die Einrichtungen des Zentrums dürfen nur im Einklang mit ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Die Benutzung der Einrichtungen im Zentrum erfolgt auf eigene Gefahr.
  10. Das Hochklettern an den Außenkonstruktionen der Einrichtungen, den Netzen und Rutschen ist verboten. Trampoline können jeweils nur von einer Person für eine begrenzte Zeit benutzt werden.
  11. Weitere Hinweise zur Nutzung der einzelnen Einrichtungen befinden sich am Eingang zu der jeweiligen Einrichtung (Attraktion) und der Besucher ist verpflichtet, diesen Anweisungen vorbehaltlos Folge zu leisten. Es liegt in der Verantwortung der Begleitperson, sich mit diesen Anweisungen vertraut zu machen und sie dem Kind zu erklären.
  12. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich gegenüber anderen Besuchern, den Einrichtungen und sonstigem Eigentum des Betreibers rücksichtsvoll zu verhalten, um sich und andere nicht zu gefährden, Ordnung und Sauberkeit zu halten und die Räume des Zentrums nicht zu verunreinigen.
  13. Es ist strengstens untersagt, zu rauchen, Rauschmittel zu konsumieren und eigene Lebensmittel (einschließlich Kaugummis) und Getränke mitzubringen oder zu konsumieren, mit Ausnahme von Babynahrung oder Lebensmitteln für besondere Ernährungsbedürfnisse. Es ist auch verboten, Gegenstände in das Zentrum mitzubringen oder dort zu benutzen, die die Sicherheit der Besucher in irgendeiner Arzt und Weise gefährden könnten. Zu diesen Gegenständen gehören unter anderem eigenes Spielzeug, Glas- und Porzellanverpackungen sowie alle harten, losen oder scharfen Gegenstände.
  14. Der Betrieb des Zentrums umfasst nicht das Ablegen von Gegenständen, und kein Teil des Zentrums ist zum Ablegen von Gegenständen im Sinne von Artikel 2945 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmt. Der Betreiber übernimmt daher keine Haftung für Beschädigung, Verlust oder Zerstörung einer Sache gegenüber dem Eigentümer oder der Person, die sie abgelegt hat. Die Haftung des Betreibers für Schäden ist daher in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
  15. Notausgänge, Fluchtwege und Feuerlöscheinrichtungen müssen aus Sicherheitsgründen jederzeit freigehalten werden. Es ist verboten, vor Notausgängen, Fluchtwegen und Feuerlöscheinrichtungen Hindernisse abzustellen, insbesondere Kinderwagen, Schuhe oder andere Gegenstände, die deren Benutzung behindern oder erschweren würden.
  16. Die Besucher sind verpflichtet, dieser Betriebsordnung und den Anweisungen des Personals des Betreibers jederzeit Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Betriebsordnung verstoßen, die Anweisungen des Personals nicht befolgen oder gegen die allgemeinen Verhaltensgrundsätze verstoßen, können im Einzelfall vorübergehend oder dauerhaft aus dem Zentrum verwiesen werden. Das Personal ist befugt, einen Besucher aus dem Zentrum zu verweisen. Der verwiesene Besucher hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Betriebsordnung haftet der Betreiber nicht für Schäden (materielle und immaterielle Schäden), die sich aus einem solchen Verstoß ergeben.
  17. Mit der Zahlung des Eintrittspreises für das Zentrum bestätigt der Besucher, dass er die vorliegende Betriebsordnung zur Kenntnis genommen hat, und erklärt sich damit einverstanden, dass eine Bildaufnahme seiner Person angefertigt und vom Betreiber zur Überwachung des Zentrums, zur Gewährleistung der Sicherheit des Zentrums und seiner Besucher sowie zu Werbezwecken verwendet wird, auch wenn auf diese Weise das Bild einer Person im Sinne von § 84 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfasst wird.